Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

Teilnahmebedingungen für das iNetMoney Cashback-Programm

Stand: 16. September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter des iNetMoney Cashback-Programms ist:

Sigle Computer Services GbR
Rilkestr. 25
74078 Heilbronn
Deutschland

E-Mail: info@inetmoney.de

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am iNetMoney Cashback-Programm.

Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von iNetMoney.

Soweit diese Teilnahmebedingungen für einen Cashback-Sachverhalt eine speziellere Regelung enthalten, geht diese Regelung den allgemeinen AGB vor.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Am Cashback-Programm können grundsätzlich volljährige natürliche Personen teilnehmen, die ein gültiges iNetMoney-Benutzerkonto besitzen.

Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos.

Pro Person ist grundsätzlich nur ein persönliches Benutzerkonto zulässig.

Das Benutzerkonto darf nicht verkauft, übertragen oder anderen Personen dauerhaft zur Nutzung überlassen werden.

Die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen zutreffend und aktuell sein.

3. Funktionsweise des Cashback-Programms

iNetMoney kann von Händlern, Affiliate-Netzwerken oder anderen Partnern eine Provision erhalten, wenn ein Nutzer über iNetMoney einen provisionsberechtigten Kauf oder eine andere qualifizierende Transaktion durchführt.

Ein Teil dieser tatsächlich erhaltenen bzw. endgültig bestätigten Provision kann dem Nutzer als Cashback gutgeschrieben werden.

Cashback ist kein unmittelbarer Preisnachlass des jeweiligen Händlers.

Der Anspruch auf Cashback entsteht grundsätzlich erst nach erfolgreicher Zuordnung der Transaktion und endgültiger Bestätigung durch den jeweiligen Händler oder Affiliate-Partner.

4. Höhe des Cashback

Maßgeblich ist grundsätzlich der Cashback-Wert, der dem Nutzer für das jeweilige Angebot angezeigt wird.

Soweit beim jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, verwendet iNetMoney grundsätzlich folgendes Standardmodell:

70 % der tatsächlich zugeordneten und endgültig bestätigten Partnerprovision werden dem Nutzer als Cashback gutgeschrieben.

30 % der Provision verbleiben bei iNetMoney.

Beispiel:

  • Vom Partner bestätigte Provision: 10,00 €
  • Cashback-Anteil des Nutzers bei 70 %: 7,00 €
  • Anteil iNetMoney bei 30 %: 3,00 €

Bei einzelnen Händlern, Aktionen oder Kampagnen können feste Cashback-Beträge oder abweichende prozentuale Werte gelten.

In diesem Fall ist der beim jeweiligen Angebot angezeigte Cashback-Wert maßgeblich.

5. Voraussetzung für die Cashback-Erfassung

Damit eine Transaktion möglichst korrekt erfasst und einem Benutzerkonto zugeordnet werden kann, muss der Nutzer grundsätzlich:

  1. bei iNetMoney angemeldet sein, soweit das jeweilige Angebot eine Anmeldung voraussetzt,
  2. das Cashback-Angebot über iNetMoney aktivieren,
  3. den Händler über den vorgesehenen iNetMoney-Link, Button oder eine unterstützte Cashback-Funktion aufrufen,
  4. die Transaktion entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Händlers abschließen und
  5. technische Voraussetzungen für die Zuordnung nicht bewusst verhindern.

6. Cashback-Aktivierung

Eine Cashback-Aktivierung kann beispielsweise über:

  • einen Händlerlink,
  • einen Cashback-Button,
  • die iNetMoney-App,
  • eine unterstützte Browser-Erweiterung oder
  • eine andere ausdrücklich hierfür vorgesehene Funktion

erfolgen.

Die Aktivierung allein garantiert noch keinen Cashback-Anspruch.

Entscheidend ist, dass die Transaktion vom Händler bzw. Affiliate-Partner tatsächlich erfasst, iNetMoney zugeordnet und endgültig bestätigt wird.

7. Tracking und technische Zuordnung

Die Zuordnung einer Transaktion kann über technische Identifikatoren erfolgen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Click-ID,
  • Sub-ID,
  • Campaign-ID,
  • Benutzer- oder Session-ID,
  • Transaktions-ID,
  • Bestellkennung sowie
  • andere technische Partnerkennungen.

Die technische Erfassung kann unter anderem beeinträchtigt werden durch:

  • blockierte Cookies oder Speicherzugriffe,
  • Tracking-Schutz des Browsers,
  • Adblocker,
  • Wechsel des Browsers oder Endgeräts,
  • zwischenzeitlichen Besuch anderer Cashback-, Gutschein- oder Affiliate-Seiten,
  • spätere Nutzung eines anderen Affiliate-Links,
  • externe Gutscheincodes,
  • technische Störungen beim Händler,
  • technische Störungen beim Affiliate-Netzwerk oder
  • nicht ordnungsgemäß abgeschlossene Aktivierung.

iNetMoney kann daher technisch nicht garantieren, dass jede Transaktion automatisch erfasst wird.

8. Cookies, Tracking-Schutz und Adblocker

Bestimmte Cashback-Transaktionen können technisch davon abhängig sein, dass notwendige Zuordnungsinformationen gespeichert oder übertragen werden können.

Blockiert ein Nutzer erforderliche technische Vorgänge, kann dies dazu führen, dass der Partner die Transaktion nicht iNetMoney zuordnen kann.

In einem solchen Fall kann Cashback nur berücksichtigt werden, wenn eine nachträgliche Zuordnung durch den jeweiligen Partner möglich ist.

9. Externe Gutscheincodes und andere Cashback-Anbieter

Die Nutzung eines Gutscheincodes, der nicht von iNetMoney oder dem jeweiligen Händler ausdrücklich für die entsprechende Affiliate-Kampagne freigegeben wurde, kann die Provision beeinflussen.

Dies gilt insbesondere für:

  • Gutscheincodes anderer Cashback-Portale,
  • Codes anderer Affiliate-Partner,
  • Influencer-Codes,
  • Newsletter-Codes,
  • Mitarbeiter- oder Sonderkonditionen sowie
  • andere externe Rabattaktionen.

Je nach Händler kann dies dazu führen, dass:

  • keine Provision entsteht,
  • die Provision reduziert wird oder
  • die Transaktion einem anderen Partner zugeordnet wird.

In diesen Fällen kann sich auch das Cashback entsprechend reduzieren oder vollständig entfallen.

10. Berechnungsgrundlage

Die Berechnungsgrundlage für die Partnerprovision wird vom jeweiligen Händler oder Affiliate-Netzwerk bestimmt.

Abhängig vom Partner können beispielsweise folgende Bestandteile von der Provisionsberechnung ausgeschlossen sein:

  • Umsatzsteuer,
  • Versandkosten,
  • Geschenkkarten,
  • Gutscheinanteile,
  • bestimmte Produktgruppen,
  • bestimmte Marken,
  • Servicegebühren oder
  • andere nicht provisionsberechtigte Bestandteile.

Cashback wird daher nicht zwingend auf Basis des vollständigen vom Nutzer gezahlten Bruttobetrags berechnet.

11. Abweichende Cashback-Raten

Cashback-Raten können je nach Händler, Produktkategorie, Kampagne, Nutzergruppe oder Aktionszeitraum unterschiedlich sein.

Maßgeblich ist grundsätzlich die Cashback-Rate, die für das jeweilige Angebot im Zeitpunkt der Cashback-Aktivierung angezeigt wurde.

Änderungen einer Cashback-Rate wirken grundsätzlich nicht rückwirkend auf bereits ordnungsgemäß aktivierte Transaktionen, soweit der jeweilige Affiliate-Partner die frühere Rate entsprechend bestätigt.

12. Cashback-Status

Cashback-Transaktionen können insbesondere folgende Status erhalten:

Offen

Die Transaktion wurde technisch erfasst, vom Händler oder Affiliate-Partner jedoch noch nicht endgültig bestätigt.

Offenes Cashback ist noch nicht auszahlbar.

Bestätigt

Die Transaktion wurde vom Händler bzw. Affiliate-Partner bestätigt und von iNetMoney zur Auszahlung freigegeben.

Abgelehnt

Die Transaktion wurde vom Händler oder Affiliate-Partner nicht als provisionsberechtigt anerkannt.

Storniert

Eine zuvor erfasste oder bestätigte Transaktion wurde ganz oder teilweise rückgängig gemacht.

Ausgezahlt

Der freigegebene Cashback-Betrag wurde an den Nutzer ausgezahlt bzw. zur Auszahlung angewiesen.

13. Dauer bis zur Bestätigung

Die endgültige Bestätigung einer Cashback-Transaktion kann abhängig vom Händler und Partnerprogramm mehrere Wochen oder Monate dauern.

Gründe hierfür können insbesondere sein:

  • gesetzliche Widerrufsfristen,
  • freiwillige Rückgabefristen,
  • Zahlungsprüfung,
  • Versand und Lieferung,
  • Retouren,
  • Stornierungsfristen oder
  • interne Prüfprozesse des Händlers oder Affiliate-Netzwerks.

iNetMoney hat auf die Bearbeitungsdauer des jeweiligen Partners nur begrenzten Einfluss.

14. Rückgabe, Widerruf und Stornierung

Wird eine Bestellung vollständig storniert, widerrufen, zurückgegeben oder vom Händler anderweitig rückabgewickelt, kann das zugehörige Cashback vollständig entfallen.

Bei einer Teilrückgabe, Teilstornierung oder nachträglichen Preisreduzierung kann das Cashback entsprechend reduziert werden.

Dies gilt auch dann, wenn der jeweilige Händler oder Affiliate-Partner seine Provision gegenüber iNetMoney nachträglich reduziert oder zurückfordert.

15. Zahlungsausfall und nicht abgeschlossene Transaktionen

Wird eine Bestellung nicht bezahlt, nicht vollständig abgeschlossen oder vom Händler aufgrund eines Zahlungsausfalls aufgehoben, kann der Cashback-Anspruch entfallen.

Gleiches gilt, wenn der Händler für die betreffende Transaktion keine Provision an iNetMoney zahlt bzw. eine bereits vorgemerkte Provision wieder storniert.

16. Nicht automatisch erfasste Transaktionen

Wurde ein Kauf nicht automatisch erfasst, kann der Nutzer gegebenenfalls eine Nachbuchungsanfrage stellen.

Hierfür können insbesondere folgende Angaben erforderlich sein:

  • Händler,
  • Kaufdatum,
  • Bestellnummer,
  • Bestellwert,
  • Bestellbestätigung oder Rechnung sowie
  • weitere vom Partner für die Prüfung benötigte Angaben.

17. Nachbuchungsanfragen

iNetMoney leitet eine zulässige Nachbuchungsanfrage an den jeweiligen Händler oder Affiliate-Partner weiter, soweit dies technisch und vertraglich möglich ist.

Die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Transaktion nachträglich anerkannt wird, kann vom jeweiligen Partner abhängen.

Eine Nachbuchungsanfrage garantiert deshalb keine spätere Cashback-Gutschrift.

Nachbuchungsanfragen sollten möglichst zeitnah nach dem Kauf gestellt werden.

Für einzelne Händler können abweichende Fristen gelten, wenn diese vom jeweiligen Partner vorgegeben werden.

18. Nachweise

Für die Prüfung einer Transaktion kann iNetMoney den Nutzer auffordern, geeignete Nachweise vorzulegen.

Dazu können insbesondere Bestellbestätigungen, Rechnungen oder andere Transaktionsinformationen gehören.

Nicht erforderliche personenbezogene oder vertrauliche Informationen können vor der Übermittlung geschwärzt werden, soweit sie für die Prüfung nicht benötigt werden.

19. Auszahlungsvoraussetzungen

Ausgezahlt werden grundsätzlich nur Cashback-Beträge, die:

  • dem Benutzerkonto eindeutig zugeordnet sind,
  • vom jeweiligen Partner endgültig bestätigt wurden,
  • von iNetMoney zur Auszahlung freigegeben wurden und
  • nicht Gegenstand einer laufenden Stornierungs-, Rückforderungs- oder Missbrauchsprüfung sind.

20. Mindestauszahlungsbetrag

Ein Mindestauszahlungsbetrag gilt nur, wenn ein solcher im Benutzerkonto oder im Auszahlungsbereich ausdrücklich angezeigt wird.

Der Nutzer wird vor Anforderung einer Auszahlung über den jeweils geltenden Mindestauszahlungsbetrag informiert.

21. Auszahlungsmethoden

iNetMoney kann verschiedene Auszahlungsmethoden anbieten.

Die aktuell verfügbaren Auszahlungsmethoden werden im Benutzerkonto angezeigt.

Zu den möglichen Auszahlungsmethoden kann insbesondere PayPal gehören.

iNetMoney kann weitere Auszahlungsmethoden ergänzen oder bestehende Methoden aus sachlichem Grund ersetzen, soweit die berechtigten Interessen der Nutzer berücksichtigt werden.

22. PayPal-Auszahlungen

Bei einer Auszahlung über PayPal ist der Nutzer dafür verantwortlich, eine gültige und empfangsbereite PayPal-Empfängerkennung anzugeben.

iNetMoney haftet nicht für Verzögerungen oder fehlgeschlagene Auszahlungen, die allein darauf beruhen, dass:

  • eine falsche PayPal-Adresse angegeben wurde,
  • das PayPal-Konto nicht mehr besteht,
  • der Empfänger die Zahlung nicht annehmen kann oder
  • PayPal die Zahlung aus eigenen Gründen zurückweist.

Schlägt eine Auszahlung fehl und wird der Betrag an iNetMoney zurückgeführt, kann die Auszahlung nach Klärung erneut durchgeführt werden.

23. Bearbeitung von Auszahlungen

Auszahlungsanforderungen werden grundsätzlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeitet.

Die Bearbeitungsdauer kann sich verlängern, wenn:

  • eine technische Störung vorliegt,
  • Angaben des Nutzers unvollständig sind,
  • eine Auszahlung vom Zahlungsdienstleister zurückgewiesen wird oder
  • eine sachlich begründete Sicherheits- oder Missbrauchsprüfung erforderlich ist.

24. Manuelle Prüfung

iNetMoney kann Auszahlungen und Cashback-Transaktionen vorübergehend manuell prüfen, wenn konkrete Auffälligkeiten vorliegen.

Dies kann insbesondere der Fall sein bei:

  • ungewöhnlich hohen Cashback-Beträgen,
  • ungewöhnlich vielen Transaktionen innerhalb kurzer Zeit,
  • auffälligen Stornierungsquoten,
  • widersprüchlichen Kontodaten,
  • Verdacht auf Mehrfachkonten,
  • technischen Auffälligkeiten oder
  • konkretem Betrugs- oder Manipulationsverdacht.

Die bloße Höhe eines Cashback-Betrags führt nicht automatisch zu einem dauerhaften Ausschluss oder zur Verweigerung der Auszahlung.

25. Missbrauch und Manipulation

Die missbräuchliche Nutzung des Cashback-Programms ist unzulässig.

Hierzu gehören insbesondere:

  • das Anlegen mehrerer Konten zur Umgehung von Teilnahmebedingungen,
  • fingierte Bestellungen,
  • Scheinkäufe,
  • automatisiert erzeugte Transaktionen,
  • Cookie-Stuffing,
  • künstlich erzeugte Klicks,
  • Manipulation von Tracking-Parametern,
  • Manipulation von Bestell- oder Transaktionsdaten,
  • unberechtigte Nutzung fremder Identitäts- oder Zahlungsdaten sowie
  • sonstige Versuche, Cashback ohne eine tatsächlich provisionsberechtigte Transaktion zu erhalten.

26. Maßnahmen bei Missbrauchsverdacht

Bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch kann iNetMoney insbesondere:

  • die betroffene Transaktion prüfen,
  • die Auszahlung vorübergehend zurückstellen,
  • weitere Nachweise anfordern,
  • ein Benutzerkonto vorübergehend einschränken oder
  • bei schwerwiegendem oder bestätigtem Missbrauch weitere Maßnahmen nach den AGB ergreifen.

Endgültig berechtigte Cashback-Ansprüche dürfen nicht allein aufgrund eines bloßen unbegründeten Verdachts ersatzlos entzogen werden.

27. Korrektur fehlerhafter Gutschriften

Wurde Cashback aufgrund eines technischen Fehlers, einer fehlerhaften Datenübermittlung oder einer offensichtlich falschen Partnerabrechnung irrtümlich gutgeschrieben, kann iNetMoney die Gutschrift korrigieren.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  • der Händler die Transaktion nachträglich storniert,
  • der Partner eine fehlerhafte Provision korrigiert,
  • eine Transaktion doppelt erfasst wurde oder
  • ein offensichtlich falscher Cashback-Betrag übertragen wurde.

Bereits ausgezahlte Beträge werden nur zurückgefordert, soweit hierfür ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht.

28. Negatives Cashback-Guthaben

Entsteht aufgrund einer berechtigten nachträglichen Stornierung oder Korrektur ein negativer Cashback-Saldo, kann dieser grundsätzlich mit späteren bestätigten Cashback-Gutschriften verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Eine darüber hinausgehende Zahlungsforderung gegenüber dem Nutzer erfolgt nur, wenn hierfür ein eigenständiger rechtlicher Anspruch besteht.

29. Cashback bei Kontokündigung

Kündigt oder löscht ein Nutzer sein iNetMoney-Konto, bleiben bereits endgültig bestätigte und berechtigte Cashback-Ansprüche grundsätzlich bestehen.

Vor einer Kontolöschung sollte vorhandenes bestätigtes und auszahlbares Guthaben nach Möglichkeit ausgezahlt werden.

Noch offene Cashback-Transaktionen können weiterhin vom Händler oder Affiliate-Partner geprüft werden.

Eine sofortige Löschung technisch oder rechtlich noch benötigter Transaktionsdaten kann daher ausgeschlossen sein.

30. Offene Transaktionen bei Kontolöschung

Wird ein Benutzerkonto beendet, bevor offene Transaktionen endgültig bestätigt wurden, kann iNetMoney diese Transaktionen bis zu ihrer endgültigen Entscheidung weiterverarbeiten.

Wird daraus später ein bestätigter Cashback-Anspruch, erfolgt die weitere Behandlung unter Berücksichtigung der verfügbaren Auszahlungsdaten und gesetzlichen Vorgaben.

31. Verfall und Verjährung

iNetMoney sieht keinen willkürlichen kurzfristigen Verfall bestätigter Cashback-Guthaben vor.

Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben jedoch unberührt.

Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine Kontaktdaten aktuell zu halten und eine Auszahlung innerhalb der gesetzlichen Fristen zu ermöglichen.

32. Händler- und Partnerentscheidungen

Ob eine Transaktion provisionsberechtigt ist, hängt teilweise von der Entscheidung und Datenlage des jeweiligen Händlers oder Affiliate-Netzwerks ab.

iNetMoney wird berechtigte Beanstandungen nach Möglichkeit gegenüber dem jeweiligen Partner prüfen oder weiterleiten.

iNetMoney kann jedoch keine Anerkennung einer Transaktion erzwingen, wenn der Händler oder Affiliate-Partner diese aufgrund seiner nachvollziehbaren Programmbedingungen ablehnt.

33. Änderung von Cashback-Angeboten

Händler und Partner können Cashback-Sätze, Provisionsmodelle und Teilnahmebedingungen für zukünftige Transaktionen ändern.

iNetMoney kann diese Änderungen entsprechend auf der Plattform abbilden.

Für bereits ordnungsgemäß aktivierte Transaktionen ist grundsätzlich die zum Aktivierungszeitpunkt dargestellte Regelung maßgeblich, soweit der jeweilige Partner die Transaktion entsprechend vergütet.

34. Ende eines Partnerprogramms

Beendet ein Händler oder Affiliate-Netzwerk ein Partnerprogramm, kann iNetMoney für zukünftige Transaktionen kein Cashback mehr anbieten.

Bereits ordnungsgemäß erfasste Transaktionen werden nach Möglichkeit entsprechend der bisherigen Partnerabrechnung weiterbearbeitet.

35. Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Cashback, Tracking, Transaktionen und Auszahlungen befinden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von iNetMoney.

36. Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Punkte, die nicht speziell in diesen Teilnahmebedingungen geregelt sind, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von iNetMoney.

Insbesondere allgemeine Regelungen zu Benutzerkonten, Haftung, Plattformverfügbarkeit, Kündigung, Rechtswahl und Gerichtsstand befinden sich in den AGB.

37. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen

iNetMoney kann diese Teilnahmebedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • Änderungen gesetzlicher Anforderungen,
  • Änderungen von Affiliate- oder Partnerprogrammen,
  • technischen Änderungen des Cashback-Systems,
  • Einführung neuer Auszahlungsmethoden oder
  • notwendigen Maßnahmen zur Betrugs- und Missbrauchsprävention.

Änderungen dürfen Nutzer nicht unangemessen benachteiligen.

Über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzer in geeigneter Weise informiert.

Soweit gesetzlich eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, wird diese eingeholt.

38. Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.