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Bedingungen für das Empfehlungsprogramm von iNetMoney
Stand: 31. Juli 2026
Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Teilnahme- und Cashback-Bedingungen von iNetMoney. Sie gelten für alle Empfehlungen, Einladungen und Bonusaktionen, die über das iNetMoney-Empfehlungsprogramm durchgeführt werden.
Bei Widersprüchen gehen diese besonderen Bedingungen für das Empfehlungsprogramm den allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.
1. Anbieter
Anbieter des Empfehlungsprogramms ist:
Sigle Computer Services GbR
Rilkestr. 25
74078 Heilbronn
Deutschland
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Eugen Sigle
Eugen Kammerzell
Telefon: +49 1590 6763914
E-Mail: info@sigle-com.de
Internet: https://inetmoney.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE324053176
iNetMoney ist ein Projekt der Sigle Computer Services GbR.
2. Gegenstand des Empfehlungsprogramms
- Über das Empfehlungsprogramm können registrierte iNetMoney-Nutzer andere Personen auf iNetMoney aufmerksam machen.
- Hierzu kann iNetMoney dem Nutzer insbesondere folgende Hilfsmittel zur Verfügung stellen:
- einen persönlichen Empfehlungslink,
- einen Empfehlungs- oder Referral-Code,
- eine Teilen-Funktion,
- vorformulierte Empfehlungstexte,
- persönliche Einladungsseiten,
- QR-Codes oder vergleichbare technische Hilfsmittel.
- Erfüllt die geworbene Person die jeweils geltenden Bonusvoraussetzungen, kann dem empfehlenden Nutzer und gegebenenfalls auch der geworbenen Person ein Bonus gutgeschrieben werden.
- Ein Bonus wird nur nach Maßgabe dieser Bedingungen und der jeweils veröffentlichten Aktionsbeschreibung gewährt.
- Das Empfehlungsprogramm ist kein Arbeits-, Handelsvertreter-, Vermittler- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis.
- Der empfehlende Nutzer ist nicht berechtigt, im Namen von iNetMoney rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen oder verbindliche Zusagen zu machen.
3. Teilnahmeberechtigung
- Am Empfehlungsprogramm können natürliche Personen teilnehmen, die:
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- ein aktives iNetMoney-Benutzerkonto besitzen,
- die Allgemeinen Teilnahme- und Cashback-Bedingungen akzeptiert haben,
- nicht vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen oder gesperrt sind.
- Pro Person ist grundsätzlich nur ein iNetMoney-Benutzerkonto zulässig.
- Ein Anspruch auf Teilnahme am Empfehlungsprogramm besteht nicht.
- iNetMoney kann die Teilnahme aus sachlichen Gründen einschränken, insbesondere:
- während einer Sicherheitsprüfung,
- bei einem Missbrauchsverdacht,
- bei nicht bestätigter E-Mail-Adresse,
- bei gesperrtem Benutzerkonto,
- bei fehlenden oder widersprüchlichen Kontodaten.
- Mitarbeiter oder Beauftragte der Sigle Computer Services GbR sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige können von einzelnen Bonusaktionen ausgeschlossen werden, wenn dies in der jeweiligen Aktionsbeschreibung angegeben ist.
4. Persönlicher Empfehlungslink
- Jeder teilnahmeberechtigte Nutzer kann einen persönlichen Empfehlungslink oder Referral-Code erhalten.
- Der Empfehlungslink ist dem jeweiligen Benutzerkonto eindeutig zugeordnet.
- Der Nutzer darf den Link nur im Rahmen dieser Bedingungen verwenden.
- Der Empfehlungslink darf technisch nicht so verändert werden, dass:
- die Zuordnung zu iNetMoney beeinträchtigt wird,
- andere Nutzerkennungen eingefügt werden,
- die Herkunft des Links verschleiert wird,
- falsche Zielseiten aufgerufen werden,
- Sicherheitsmechanismen umgangen werden.
- iNetMoney kann einen Empfehlungslink jederzeit aus Sicherheitsgründen ersetzen oder deaktivieren.
- Der Nutzer muss seinen Empfehlungslink vor unberechtigter automatisierter Nutzung schützen.
5. Voraussetzungen für eine gültige Empfehlung
Eine Empfehlung ist grundsätzlich nur gültig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die geworbene Person ist bislang nicht bei iNetMoney registriert.
- Die geworbene Person verwendet bei der ersten Registrierung:
- den persönlichen Empfehlungslink oder
- den zugehörigen Empfehlungs-Code.
- Die Registrierung wird vollständig abgeschlossen.
- Die E-Mail-Adresse der geworbenen Person wird bestätigt, sofern eine Bestätigung vorgesehen ist.
- Die geworbene Person eröffnet ein eigenständiges Benutzerkonto mit zutreffenden Angaben.
- Die geworbene Person ist nicht identisch mit dem empfehlenden Nutzer.
- Es liegt keine Selbstempfehlung, Scheinregistrierung oder Mehrfachregistrierung vor.
- Die geworbene Person erfüllt die in der jeweiligen Bonusaktion genannten Voraussetzungen.
- Die Empfehlung wurde technisch ordnungsgemäß erfasst und dem empfehlenden Nutzer zugeordnet.
- Es liegt kein Verstoß gegen diese Bedingungen oder die Allgemeinen Teilnahme- und Cashback-Bedingungen vor.
6. Erstmalige Neukundenregistrierung
- Als geworbener Neukunde gilt nur eine Person, die vor der Empfehlung noch kein iNetMoney-Benutzerkonto besessen hat.
- Eine Person gilt nicht erneut als Neukunde, wenn:
- ein früheres Benutzerkonto gelöscht wurde,
- ein früheres Konto unter einer anderen E-Mail-Adresse geführt wurde,
- ein Benutzerkonto wegen Verstoßes gesperrt wurde,
- lediglich andere Kontaktdaten verwendet werden,
- die Person bereits über ein anderes Gerät oder einen anderen Browser registriert war.
- Entscheidend ist die tatsächliche Identität der Person und nicht allein die verwendete E-Mail-Adresse.
- Bei Zweifeln kann iNetMoney eine Identitäts- oder Sicherheitsprüfung durchführen.
7. Bonusvoraussetzungen
- Die bloße Registrierung einer geworbenen Person löst grundsätzlich noch keinen endgültigen Bonusanspruch aus.
- Ein Bonus entsteht erst, wenn die in der jeweiligen Aktion genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- bestätigte Registrierung,
- erster ordnungsgemäß erfasster Cashback-Einkauf,
- Bestätigung des Einkaufs durch den Partnershop,
- Erreichen eines bestimmten Mindestwarenwerts,
- Erreichen eines bestimmten bestätigten Cashback-Betrags,
- Ablauf von Widerrufs-, Retouren- oder Stornofristen,
- keine Rückgabe oder Stornierung,
- kein Missbrauchs- oder Manipulationsverdacht.
- Eine Transaktion gilt erst dann als bonusfähig, wenn sie im iNetMoney-System als bestätigt oder verfügbar ausgewiesen wird.
- Offene, abgelehnte, stornierte oder zurückgenommene Cashback-Vorgänge erfüllen die Bonusvoraussetzung nicht.
- Teilretouren können dazu führen, dass ein erforderlicher Mindestwert nachträglich unterschritten wird.
8. Höhe des Empfehlungsbonus
- Die Höhe des Empfehlungsbonus ergibt sich aus der jeweils gültigen Aktionsbeschreibung.
- Der Bonus kann insbesondere ausgestaltet sein als:
- fester Geldbetrag,
- gestaffelter Geldbetrag,
- prozentualer Bonus,
- zeitlich begrenzter Aktionsbonus,
- Bonus für den empfehlenden Nutzer,
- Startbonus für die geworbene Person,
- Kombination mehrerer Bonusbestandteile.
- Formulierungen wie „bis zu 20,00 € Bonus“ bedeuten, dass der tatsächlich erreichbare Betrag von den jeweils veröffentlichten Voraussetzungen oder Bonusstufen abhängt.
- Ohne zusätzliche Aktionsbeschreibung besteht kein Anspruch auf den höchstmöglichen „bis zu“-Betrag.
- Maßgeblich ist die Bonusregelung, die zum Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung über den Empfehlungslink veröffentlicht war.
- Bereits endgültig entstandene Ansprüche werden durch eine spätere Änderung der Aktion grundsätzlich nicht rückwirkend reduziert.
9. Geplante Bonusstruktur
Soweit auf iNetMoney keine abweichende Aktion veröffentlicht ist, kann folgende Bonusstruktur gelten:
9.1 Bonus für den empfehlenden Nutzer
Der empfehlende Nutzer erhält einen Bonus von bis zu:
20,00 €
9.2 Startbonus für die geworbene Person
Die geworbene Person erhält einen Startbonus von bis zu:
10,00 €
9.3 Fälligkeit
Die konkrete Höhe und Fälligkeit richten sich nach der auf der Empfehlungsseite veröffentlichten Aktion.
Eine mögliche Staffelung kann beispielsweise vorsehen:
- Teilbonus nach bestätigter Registrierung,
- weiterer Bonus nach dem ersten bestätigten Cashback-Einkauf,
- zusätzlicher Bonus nach Erreichen eines bestimmten Cashback- oder Umsatzwerts.
Eine solche Staffelung muss vor Beginn der jeweiligen Aktion eindeutig veröffentlicht werden.
10. Status eines Empfehlungsbonus
Ein Empfehlungsbonus kann insbesondere folgende Status durchlaufen:
10.1 Vorgemerkt
Die geworbene Person wurde dem Empfehlungslink zugeordnet. Die Bonusvoraussetzungen sind noch nicht vollständig erfüllt.
10.2 Offen
Die erforderliche Aktivität wurde erfasst, aber noch nicht abschließend geprüft oder vom Partnershop bestätigt.
10.3 Bestätigt
Die wesentlichen Voraussetzungen wurden erfüllt. Die interne Freigabe kann noch ausstehen.
10.4 Verfügbar
Der Bonus wurde endgültig freigegeben und dem auszahlbaren Guthaben zugerechnet.
10.5 Abgelehnt oder storniert
Die Voraussetzungen wurden nicht erfüllt oder sind nachträglich entfallen.
10.6 Ausgezahlt
Der Bonus wurde zusammen mit anderem verfügbarem Guthaben nach Maßgabe der Auszahlungsbedingungen ausgezahlt.
11. Auszahlung des Empfehlungsbonus
- Ein Empfehlungsbonus wird grundsätzlich dem iNetMoney-Guthabenkonto gutgeschrieben.
- Eine direkte Auszahlung unmittelbar nach der Registrierung erfolgt nicht.
- Der Bonus kann ausgezahlt werden, sobald er als „verfügbar“ angezeigt wird.
- Für die Auszahlung gelten zusätzlich die allgemeinen Auszahlungsbedingungen von iNetMoney.
- Der Bonus wird bei der Berechnung des Mindest-Auszahlungsbetrags berücksichtigt, sobald er verfügbar ist.
- Ein Anspruch auf Auszahlung über eine bestimmte Zahlungsmethode besteht nicht.
- Empfehlungsboni können nicht auf andere Benutzerkonten übertragen werden.
12. Zeitliche Zuordnung einer Empfehlung
- Die geworbene Person muss sich innerhalb der in der jeweiligen Aktion genannten Frist nach dem Aufruf des Empfehlungslinks registrieren.
- Ist keine besondere Frist angegeben, soll die Registrierung grundsätzlich während derselben Browsersitzung erfolgen.
- Eine Zuordnung kann scheitern, wenn:
- Cookies oder lokale Speichertechnologien gelöscht werden,
- der Browser oder das Gerät gewechselt wird,
- ein anderer Empfehlungslink verwendet wird,
- Tracking- oder Scriptblocker die Zuordnung verhindern,
- zwischen Linkaufruf und Registrierung eine längere Zeit vergeht,
- die Registrierung direkt und nicht über den Empfehlungslink erfolgt.
- Eine nachträgliche manuelle Zuordnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Ein Anspruch auf nachträgliche Zuordnung besteht nicht, wenn die Empfehlung technisch nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
13. Mehrere Empfehlungslinks
- Verwendet eine Person vor der Registrierung mehrere Empfehlungslinks, wird grundsätzlich die technisch zuletzt eindeutig erfasste gültige Empfehlung berücksichtigt.
- Eine geworbene Person kann nur einem empfehlenden Nutzer zugeordnet werden.
- Mehrfachboni für dieselbe geworbene Person sind ausgeschlossen.
- Eine nachträgliche Änderung der Zuordnung erfolgt nur, wenn ein eindeutiger technischer oder administrativer Fehler nachgewiesen ist.
14. Selbstempfehlungen
Selbstempfehlungen sind unzulässig.
Als Selbstempfehlung gilt insbesondere:
- Registrierung eines zweiten eigenen Kontos,
- Verwendung einer anderen eigenen E-Mail-Adresse,
- Registrierung über ein Familienmitglied, wenn das Konto tatsächlich vom empfehlenden Nutzer geführt wird,
- Nutzung fremder Namen oder Identitäten,
- Registrierung über ein Unternehmen, das vom Nutzer kontrolliert wird,
- Registrierung über ein eigenes Gerät mit erfundenen Nutzerdaten,
- gegenseitige Scheinempfehlungen ohne ernsthafte eigenständige Nutzung.
Bei einer Selbstempfehlung können:
- der Bonus abgelehnt,
- bereits gutgeschriebene Beträge storniert,
- Benutzerkonten gesperrt,
- unberechtigte Auszahlungen zurückgefordert werden.
15. Empfehlungen innerhalb eines Haushalts
- Empfehlungen an im selben Haushalt lebende Personen sind nicht automatisch ausgeschlossen.
- Voraussetzung ist jedoch, dass jede Person:
- tatsächlich eigenständig ist,
- ein eigenes Benutzerkonto führt,
- eine eigene E-Mail-Adresse verwendet,
- eigene Einkäufe tätigt,
- eigene Auszahlungsdaten verwendet,
- die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
- iNetMoney kann Empfehlungen innerhalb desselben Haushalts einer zusätzlichen Prüfung unterziehen.
- Bestehen gemeinsame Geräte, Internetanschlüsse, Anschriften oder Zahlungsmittel, kann iNetMoney geeignete Nachweise zur eigenständigen Nutzung verlangen.
- Eine bloße Übereinstimmung der IP-Adresse oder Wohnanschrift führt nicht automatisch zur Ablehnung, kann aber eine Sicherheitsprüfung auslösen.
16. Zulässige Weitergabe des Empfehlungslinks
Der persönliche Empfehlungslink darf grundsätzlich weitergegeben werden über:
- persönliche Nachrichten,
- Messenger,
- private Social-Media-Beiträge,
- eigene Social-Media-Profile,
- eigene Website oder eigenen Blog,
- QR-Code,
- persönliche Gespräche.
Dabei müssen die rechtlichen Vorgaben und diese Bedingungen eingehalten werden.
Der Nutzer muss deutlich machen, dass es sich um einen Empfehlungs- oder Bonuslink handeln kann.
Eine mögliche Kennzeichnung lautet:
Werbelink / Empfehlungslink: Bei erfolgreicher Teilnahme kann ich einen Bonus erhalten.
17. Verbot unerlaubter Werbung
- Der Nutzer darf Empfehlungslinks nicht durch unzumutbare Belästigung verbreiten.
- Unzulässig sind insbesondere:
- unverlangte Werbe-E-Mails,
- massenhaft versendete private Nachrichten,
- automatisierte Direktnachrichten,
- Spam in Foren oder Kommentarbereichen,
- wiederholtes Anschreiben trotz Widerspruchs,
- Werbung in fremden Gruppen entgegen deren Regeln,
- Werbeanrufe ohne erforderliche Einwilligung,
- automatisiertes Hinzufügen zu Messenger-Gruppen.
- Werbung per elektronischer Post ist grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers zulässig, soweit keine enge gesetzliche Ausnahme greift. Das betrifft auch Empfehlungswerbung, die ein Nutzer im eigenen Interesse verbreitet.
- Der Nutzer darf iNetMoney nicht als Absender einer persönlichen Werbenachricht vortäuschen.
- Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Werbung.
- iNetMoney kann bei Beschwerden die Empfehlungsfunktion sperren und Nachweise zur Art der Verbreitung verlangen.
18. Einladungsfunktion von iNetMoney
- Soweit iNetMoney eine Funktion anbietet, über die Nutzer die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer anderen Person eingeben können, darf diese Funktion nur verwendet werden, wenn:
- die betreffende Person mit der Kontaktaufnahme einverstanden ist oder
- eine andere zulässige Rechtsgrundlage besteht.
- Der Nutzer darf keine fremden Kontaktdaten ohne Berechtigung hochladen oder eingeben.
- iNetMoney kann aus Datenschutz- und Wettbewerbsgründen darauf verzichten, Einladungen direkt an fremde Empfänger zu versenden.
- Die rechtlich sicherere Variante ist eine Funktion, mit der der Nutzer den Empfehlungslink kopiert und ihn selbst über einen von ihm gewählten Kommunikationsweg weitergibt.
- Adressbücher oder Kontaktlisten werden nicht ohne ausdrückliche und informierte Einwilligung ausgelesen.
19. Verbotene Werbemethoden
Unzulässig sind insbesondere:
bezahlte Suchmaschinenanzeigen auf die Markenbegriffe:
- iNetMoney,
- Sigle Computer Services,
- Schreibvarianten oder Tippfehler dieser Begriffe,
sofern iNetMoney dies nicht vorher ausdrücklich genehmigt hat;
- Registrierung von Domains, Social-Media-Namen oder Profilen, die eine offizielle Verbindung zu iNetMoney vortäuschen;
- Verwendung des iNetMoney-Logos ohne Freigabe;
- Nachahmung der iNetMoney-Website;
- Cookie-Dropping oder erzwungene Klicks;
- unsichtbare Frames oder automatische Weiterleitungen;
- Pop-ups oder Skripte, die ohne bewusste Nutzerhandlung einen Empfehlungslink aktivieren;
- bezahlte Klicks, Klickfarmen oder Bots;
- Gewinnspiele ohne vorherige Zustimmung von iNetMoney;
- Veröffentlichung auf reinen Bonus-, Gutschein- oder Cashback-Aggregatoren ohne Zustimmung;
- irreführende Versprechen, insbesondere:
- garantierte Gewinne,
- garantiertes Einkommen,
- sicherer Bonus ohne Bedingungen,
- falsche Cashback-Beträge,
- erfundene zeitliche Verknappungen;
- Herabsetzung oder Täuschung über Mitbewerber;
- Nutzung rechtswidriger, diskriminierender, extremistischer, pornografischer oder gewaltverherrlichender Inhalte zur Bewerbung.
20. Werbung in sozialen Medien
- Bei Werbung in sozialen Medien muss der empfehlende Nutzer die Plattformregeln beachten.
- Besteht ein wirtschaftliches Eigeninteresse aufgrund eines möglichen Bonus, sollte der Beitrag transparent als Werbung oder Empfehlungslink gekennzeichnet werden.
- Zulässige Kennzeichnungen können beispielsweise sein:
- „Werbung“,
- „Anzeige“,
- „Empfehlungslink“,
- „Ich erhalte möglicherweise einen Bonus“.
- Die Kennzeichnung muss klar erkennbar und darf nicht in einer langen Sammlung von Hashtags versteckt sein.
- Der Nutzer darf nicht den Eindruck erwecken, offizieller Mitarbeiter, Partner oder Vertreter von iNetMoney zu sein.
21. Eigene Websites und Blogs
- Nutzer dürfen ihren Empfehlungslink grundsätzlich auf eigenen Websites oder Blogs veröffentlichen.
- Voraussetzung ist, dass:
- die Inhalte rechtmäßig sind,
- der Empfehlungscharakter offengelegt wird,
- keine offizielle iNetMoney-Seite vorgetäuscht wird,
- Marken- und Urheberrechte beachtet werden,
- keine irreführenden Angaben gemacht werden.
- Der Betreiber der eigenen Website ist selbst verantwortlich für:
- Impressum,
- Datenschutzerklärung,
- Cookie-Einwilligungen,
- Werbekennzeichnung,
- wettbewerbsrechtliche Anforderungen.
- Ein Nutzer darf keine technischen iNetMoney-Schnittstellen automatisiert verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde.
22. Bonusmissbrauch und Manipulation
Als Missbrauch gelten insbesondere:
- Selbstempfehlungen,
- Mehrfachkonten,
- erfundene Identitäten,
- gestohlene Identitäten,
- automatisierte Registrierungen,
- gekaufte Registrierungen,
- Scheinregistrierungen,
- Bonuszirkel,
- künstlich erzeugte Cashback-Transaktionen,
- Bestellungen mit geplanter anschließender Retoure,
- manipulierte Cookies oder Trackingdaten,
- Nutzung von Bots oder Skripten,
- falsche Nachweise,
- Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen,
- Absprachen zur unberechtigten Bonuserlangung.
iNetMoney kann zur Missbrauchsprüfung insbesondere berücksichtigen:
- Benutzerkennungen,
- Anschriften,
- IP-Adressen,
- Geräte- und Browserinformationen,
- Auszahlungsdaten,
- Transaktionsmuster,
- Zeitpunkt und Ablauf von Registrierungen,
- technische Referral-Daten.
Die Verarbeitung richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
23. Sicherheitsprüfung
- iNetMoney kann Empfehlungen und Bonusgutschriften vor der Freigabe prüfen.
- Während der Prüfung kann ein Bonus als offen, vorgemerkt oder gesperrt angezeigt werden.
- iNetMoney kann geeignete Informationen oder Nachweise verlangen, insbesondere zur:
- Identität,
- Eigenständigkeit der Konten,
- Berechtigung zur Nutzung einer Zahlungsmethode,
- tatsächlichen Durchführung eines Einkaufs,
- Art der Werbung,
- Einhaltung dieser Bedingungen.
- Nicht erforderliche Angaben dürfen geschwärzt werden.
- Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Mitwirkung, kann der Bonus abgelehnt werden, wenn eine ordnungsgemäße Prüfung sonst nicht möglich ist.
- Die Ablehnung erfolgt nicht allein aufgrund einer automatisierten Risikobewertung, wenn der Nutzer eine nachvollziehbare manuelle Prüfung verlangt.
24. Stornierung eines Bonus
Ein Bonus kann storniert werden, wenn:
- die geworbene Person ihre Registrierung widerruft oder ihr Konto löscht, bevor die Bonusvoraussetzungen erfüllt sind;
- der zugrunde liegende Einkauf storniert, retourniert oder nicht bezahlt wird;
- der Partnershop die Provision ablehnt oder zurückfordert;
- die geworbene Person bereits früher ein iNetMoney-Konto besaß;
- eine Selbstempfehlung oder Mehrfachregistrierung festgestellt wird;
- falsche Angaben gemacht wurden;
- der Empfehlungslink unzulässig verbreitet wurde;
- ein Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt;
- der Bonus aufgrund eines technischen Fehlers doppelt oder zu hoch gutgeschrieben wurde;
- eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung entgegensteht.
Bei teilweiser Erfüllung kann ein Bonus anteilig reduziert werden, wenn die Aktionsbedingungen dies klar vorsehen.
25. Bereits ausgezahlte unberechtigte Boni
- Wurde ein Bonus ohne Rechtsgrund ausgezahlt, kann iNetMoney dessen Rückzahlung verlangen.
- Dies gilt insbesondere bei:
- Täuschung,
- Selbstempfehlung,
- Mehrfachkonto,
- gefälschten Angaben,
- technischer Doppelbuchung,
- nachträglicher berechtigter Stornierung.
- Die Rückforderung kann mit künftigem verfügbaren Guthaben verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Der Nutzer wird über die Grundlage und Höhe der Korrektur informiert.
26. Begrenzung von Empfehlungen und Boni
- iNetMoney kann für einzelne Aktionen eine Höchstzahl von:
- gültigen Empfehlungen,
- Bonusgutschriften,
- Bonusbeträgen,
- Empfehlungen pro Monat oder Aktionszeitraum
festlegen.
- Eine solche Begrenzung muss in der jeweiligen Aktionsbeschreibung klar angegeben werden.
- Fehlt eine veröffentlichte Begrenzung, darf iNetMoney nicht nachträglich allein deshalb einen bereits entstandenen Bonus ablehnen, weil viele Empfehlungen erfolgt sind.
- Außergewöhnlich viele Empfehlungen können jedoch einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.
27. Zeitlich begrenzte Aktionen
- iNetMoney kann das Empfehlungsprogramm oder einzelne Bonusaktionen zeitlich befristen.
- Beginn und Ende einer Aktion werden auf der Empfehlungsseite bekannt gegeben.
- Für die Teilnahme ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Registrierung der geworbenen Person maßgeblich.
- Die Erfüllung späterer Bonusvoraussetzungen kann auch nach dem Aktionsende erfolgen, sofern die Aktionsbedingungen nichts anderes bestimmen.
- Eine bereits während des Aktionszeitraums wirksam begründete Anwartschaft wird nicht allein durch das Ende der Aktion aufgehoben.
28. Änderung des Empfehlungsprogramms
- iNetMoney kann das Empfehlungsprogramm für die Zukunft ändern, pausieren oder beenden, wenn ein sachlicher Grund besteht.
- Sachliche Gründe können insbesondere sein:
- Änderung des Geschäftsmodells,
- Missbrauchsaufkommen,
- technische Änderungen,
- Änderungen von Partnerprogrammen,
- rechtliche Anforderungen,
- wirtschaftliche Unzumutbarkeit.
- Bereits endgültig entstandene und verfügbare Bonusansprüche bleiben grundsätzlich unberührt.
- Änderungen dürfen Nutzer nicht entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen und müssen klar und verständlich formuliert sein.
- Über wesentliche Änderungen wird in geeigneter Form informiert.
29. Sperrung und Ausschluss
- iNetMoney kann einen Nutzer vorübergehend vom Empfehlungsprogramm ausschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen.
- Während der Prüfung können offene Boni zurückgehalten werden.
- Bei einem bestätigten erheblichen oder wiederholten Verstoß kann iNetMoney:
- den Empfehlungslink deaktivieren,
- offene Boni ablehnen,
- unberechtigte Boni stornieren,
- das Benutzerkonto sperren oder kündigen,
- Rückzahlungsansprüche geltend machen.
- Bereits berechtigt entstandenes, nicht vom Verstoß betroffenes Guthaben darf nicht ohne Rechtsgrund einbehalten werden.
- Der Nutzer erhält grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit keine Sicherheits-, Ermittlungs- oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
30. Datenschutz
- Im Rahmen des Empfehlungsprogramms können insbesondere verarbeitet werden:
- Benutzer-ID des empfehlenden Nutzers,
- Referral-Code,
- Klick- und Registrierungszeitpunkt,
- technische Zuordnungsdaten,
- Status der geworbenen Person,
- Erfüllung der Bonusbedingungen,
- Bonusbetrag,
- Sicherheits- und Missbrauchsmerkmale.
- Der empfehlende Nutzer erhält grundsätzlich keine vollständigen personenbezogenen Daten der geworbenen Person.
- Die geworbene Person erhält grundsätzlich keine vollständigen Kontodaten des empfehlenden Nutzers.
- Im Benutzerkonto kann aus Gründen der Transparenz ein verkürzter oder pseudonymisierter Status angezeigt werden, beispielsweise:
- „Einladung registriert“,
- „Voraussetzung noch offen“,
- „Bonus bestätigt“.
- Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von iNetMoney.
- Personenbezogene Daten dürfen nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage verarbeitet werden; Art. 6 DSGVO nennt unter anderem Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtungen und berechtigte Interessen.
31. Steuerliche Hinweise
- Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob Empfehlungsboni steuerlich erklärt werden müssen.
- Dies kann insbesondere relevant werden, wenn Empfehlungen:
- regelmäßig,
- planmäßig,
- in größerem Umfang,
- mit Gewinnerzielungsabsicht
durchgeführt werden.
- iNetMoney erbringt keine individuelle Steuerberatung.
- Gesetzliche Melde-, Dokumentations- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
32. Haftung
- iNetMoney haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
- in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- iNetMoney haftet nicht für eine fehlende technische Zuordnung, soweit diese insbesondere verursacht wurde durch:
- gelöschte oder blockierte Cookies,
- Geräte- oder Browserwechsel,
- falschen Empfehlungslink,
- Drittanbieter- oder Plattformstörungen,
- vom Nutzer eingesetzte Blockierungssoftware,
und iNetMoney keine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- iNetMoney haftet nicht für Inhalte, Aussagen oder Werbemaßnahmen des empfehlenden Nutzers.
- Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
33. Verhältnis zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen
- Ergänzend gelten die Allgemeinen Teilnahme- und Cashback-Bedingungen sowie die Auszahlungsbedingungen von iNetMoney.
- Die Bedingungen müssen vor der Teilnahme am Empfehlungsprogramm zugänglich sein.
- Vorformulierte Vertragsbedingungen werden nur wirksam Bestandteil des Vertrags, wenn der Nutzer in geeigneter Weise auf sie hingewiesen wird und zumutbar von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann.
- Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
34. Verbraucherstreitbeilegung
Die Sigle Computer Services GbR ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
35. Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
- Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben unberührt.
36. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
- An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Die jeweils aktuelle Fassung ist auf iNetMoney.de abrufbar.
Empfohlener Hinweis direkt auf der Empfehlungsseite
Unter der Bonusanzeige sollte folgender Kurztext stehen:
So funktioniert es: Teile deinen persönlichen Empfehlungslink. Registriert sich darüber eine neue Person und erfüllt sie die veröffentlichten Bonusvoraussetzungen, erhältst du den jeweils angegebenen Empfehlungsbonus. Selbstempfehlungen, Mehrfachkonten und unerlaubte Werbenachrichten sind ausgeschlossen.
Neben dem Button zum Kopieren des Links:
Hinweis: Bitte teile den Link nur mit Personen, die mit der Kontaktaufnahme einverstanden sind. Versende keine unerwünschten Werbe-E-Mails oder Spam-Nachrichten.
Verbraucherstreitbeilegung
Die Sigle Computer Services GbR ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der früher häufig verwendete Hinweis auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform darf nicht mehr aufgenommen werden. Diese Plattform wurde zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt.
Urheberrecht und Bildnachweise
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Die auf iNetMoney verwendeten Bilder wurden entweder:
- von der Sigle Computer Services GbR selbst erstellt beziehungsweise in deren Auftrag angefertigt oder
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Affiliate- und Partnerhinweis
iNetMoney nimmt an Affiliate- und Partnerprogrammen teil. Wenn Nutzer über entsprechend gekennzeichnete Partnerlinks zu einem Anbieter weitergeleitet werden und dort einen qualifizierten Einkauf oder Vertragsabschluss tätigen, kann die Sigle Computer Services GbR eine Provision erhalten.
Ein Teil dieser Provision kann nach Maßgabe der jeweils geltenden Teilnahme- und Cashback-Bedingungen als Cashback an registrierte Nutzer weitergegeben werden.
Durch die Nutzung eines Partnerlinks entstehen dem Nutzer grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Preise, Vertragsbedingungen und Leistungen werden ausschließlich vom jeweiligen Partnershop oder Vertragspartner festgelegt.
Hinweis zu externen Angeboten
iNetMoney vermittelt Zugänge zu Angeboten, Vergleichsrechnern, Gutscheinen und Leistungen externer Anbieter. Der jeweilige Vertrag über Waren, Dienstleistungen, Versicherungen, Finanzierungen, Energie-, Telekommunikations- oder Reiseleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter zustande.
iNetMoney ist insbesondere kein:
- Kreditinstitut,
- Kreditgeber,
- Versicherer,
- Versicherungsmakler,
- Energieversorger,
- Telekommunikationsanbieter oder
- Reiseveranstalter.
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